
Ab August 2026 treten in der EU neue Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in Kraft. Texte, Bilder oder Videos, die vollständig oder teilweise mit KI erstellt wurden, müssen künftig klar erkennbar markiert werden. Die Regelungen basieren auf Artikel 50 KI-Verordnung.
Ein Entwurf des Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten der Europäischen Kommission gibt bereits Einblicke in die Umsetzung:
Anbieter von KI-Systemen integrieren Funktionen zur maschinenlesbaren und sichtbaren Kennzeichnung der von ihren Systemen generierten Inhalte. Dies soll neben einer Kombination von maschinenlesbaren Kennzeichen, wie Wasserzeichen oder Hashtags, durch ein einheitliches EU-Label erfolgen. Aus der Kennzeichnung soll hervorgehen, ob die Inhalte vollständig KI-generiert oder nur KI-unterstützt bearbeitet wurden. Ein Verbot der Entfernung dieser Kennzeichen werden die Anbieter in ihre Nutzungsbedingungen (AGBs) aufnehmen. Zudem werden die Anbieter kostenfreie Online-Detektoren bereitstellen, um solche Inhalte automatisch zu erkennen. Wie belastbar der Nachweis von solchen Kennzeichen im Fall des Täuschungsverdachts bei schriftlichen Prüfungsleistungen sein wird, kann allerdings noch nicht beurteilt werden.
Ein Beitrag von Janine Horn.
(zuerst erschienen auf uol.de)
