Workshops zur Vorbereitung der kommenden Reakkreditierung im Fachbereich 7
Co-Autorin: Ly Lutter
„Wie tief müssen wir in das Thema KI eintauchen, um die anstehende Reakkreditierung bewältigen zu können?“
Diese Frage stellte der Fachbereich 7 an das KI-Team des virtUOS. Daraus entstanden sind drei praxisorientierte Workshops (in Zusammenarbeit mit dem KI-Projekt des Verbunds DLHN):
- KI-Technik: Wie funktioniert KI und wann macht ihr Einsatz Sinn?
- KI in der Lehre: Wie nutze ich KI rechtskonform – was darf ich?
- KI in Prüfungen: Rechtliche Rahmenbedingungen, KI als Hilfsmittel, Täuschungserkennung
Ziel war es, den Lehrenden ein tieferes Verständnis für KI zu vermitteln, damit sie bei der Reakkreditierung fundiert entscheiden können: Müssen wir Modulbeschreibungen, Fachkompetenzen oder Prüfungsformen anpassen?

Deep-dive KI-Technik
Mit knapp 30 Lehrenden und Profesor:innen aus dem Fachbereich 7 haben wir uns den Grundbegriffen von KI genähert und erklärt:
- Was meinen wir, wenn wir „KI“ sagen?
- Wie funktioniert generative KI?
- Was „weiß“ „die KI“ (Token, Vektorräume: Wie man sich Sprache im Vektorraum vorstellen kann, Embedding: Bedeutung als Koordinaten)?
- Was ist der Unterschied zwischen KI-Modell und LLM?
- Welchen Einfluss haben die Trainingsdaten?
- Woher kommt der Output?
- Wie werden KI-Systeme immer besser (RAG)?
- Was passiert mit den eingegebenen Daten (lokale Modelle)?

In der zweiten Hälfte arbeiteten wir mit verschiedenen KI-Werkzeugen: Wie funktioniert das im Hintergrund? Wie verändert sich der Output bei unterschiedlichen Ansätzen? Anschließend diskutierten wir fachspezifisch: Wie wirkt sich KI auf den Kompetenzerwerb aus? Welche Konsequenzen ergeben sich für Prüfungsformate und wo sind Anpassungen nötig?
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KI in der Lehre nutzen
Mit Juristin Janine Horn sprachen wir über rechtskonformen KI-Einsatz in der Lehre. Sie gab einen Überblick über Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte und beantwortete praktische Fragen:
- Welche Eigenleistung begründet Urheberschaft an KI-Inhalten?
- Welches Material darf ich eingeben?
- Wie sicher ist KI-Output rechtlich?
- Wie kennzeichne ich KI-Inhalte?
- Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen?
- Wann sind Personendaten problematisch?
- Was ist KI-Kompetenz?
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KI in Prüfungen
Wird eine Kompetenz geprüft, die künftig auch ohne KI beherrscht werden muss? Dann bleibt nur die Option einer überwachten Prüfung. Wenn nein, eröffnet sich ein großer Spielraum für KI-integrierende Aufgaben mit höheren Anforderungen (s. Entscheidungsmodell 2.0 „Prüfen in einer Welt mit KI„, U. Hanke).
Um diesen Gestaltungsspielraum auszuloten, haben wir mit Janine Horn diskutiert, welche Anpassungsmaßnahmen sinnvoll sind – etwa: Wo muss KI in der Prüfungsordnung geregelt werden? Was bedeutet KI-Gebrauch für den Kompetenznachweis in Hausarbeiten? Wie erkenne und handle ich bei Täuschungen?
Zentrale Erkenntnisse:
- Unklare Aufgabenstellungen und Eigenständigkeitserklärungen wirken zu Lasten der Prüfenden
- KI-Quellen sind nicht zitierbar – klassische Anforderungen an Quellenangaben funktionieren nicht mehr
- Lehrende müssen klare KI-Regeln setzen: Kennzeichnungspflicht in der Eigenständigkeitserklärung, präzisere Aufgabenstellungen und ein Zulässigkeitsraster an Studierende herausgeben, in welchem festgehalten ist, wie man mit KI arbeiten darf und wie nicht.
Didaktisch brauchen wir KI-robuste und KI-integrierende Aufgabenstellungen: Aufgabenstellungen, die auch mit KI bearbeitet werden können, ohne den erforderlichen Kompetenznachweis einzuschränken, oder Aufgaben, die die KI-Nutzung erfordern. Rechtlich können Kombinationsformate (schriftlich/mündlich) oder neue Prüfungsformate sinnvoll sein – eine Änderung der Prüfungsordnung ist nötig, wenn ein neues Format etabliert wird.
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Was nehmen die Teilnehmer:innen aus dem Workshop mit?
„Für mich hat sich heute und auch in den anderen Sitzungen der Workshopreihe herauskristallisiert, dass es ok ist, wenn man KI erst einmal ausklammert und die Prüfung dieser Kompetenzen ohne KI „erzwingt“, also mit Prüfungsformen, die keine KI zulassen (Klausur, mdl Prüfung).“
Eine andere Person schreibt: „Zu KI sollten sowohl Reflexions- als auch Anwendungskompetenzen geschult werden. Rechtliche Aspekte sollten zuvor konkret abgesteckt werden, wobei nicht nur das Erkennen von KI-generierten Texten, sondern verstärkt der Kompetenzerwerb im Studium bedacht werden sollte.“
„Es muss sich eine stetige Diskussionskultur im FB entwickeln. Zugleich ist es vor allem wichtig, dass wir unsere Modulbeschreibungen gezielt überdenken und noch kompetenzorientierter ausformulieren.“
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Wie geht es weiter?
Falls wir Ihr Interesse an einem der Workshops oder individueller(er) Beratung haben, melden Sie sich diesbezüglich gerne bei Ihren Studiendekan:innen oder schreiben Sie uns unter ki.virtuos@uni-osnabrueck.de.
Am 02.06.2026 werden wir in der Studiendekan:innenrunde unsere Erfahrungen kurz vorstellen und Bedarfe nach Unterstützungs- und Beratungsformaten der Fachbereiche einholen.
Die Folien aus den Workshops zu rechtlichen Fragen sowie weitere Materialien zum Thema KI in der Lehre finden Sie in der Materialsammlung des DLHN KI-Projekts.
